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Brexit

Ist das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eine gute Grundlage für nachhaltige nachbarschaftliche Beziehungen?

An Heiligabend 2020 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich im Extremfall ein Partnerschaftsabkommen geschlossen, um einen No-Deal-Brexit zu vermeiden.

Ist dieses Abkommen der erste Schritt zu gutnachbarlichen Beziehungen auf politischer und sozialrechtlicher Ebene zwischen der Europäischen Union und Großbritannien? Und vor allem: Schafft es die Grundlagen für einen fairen Wettbewerb in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, Besteuerung und Umweltstandards?

Schadensbegrenzung

Das Partnerschaftsabkommen ist ein Freihandelsabkommen. Es handelt sich daher nicht um einen leichten Brexit ohne Handelshemmnisse mit minimalen Auswirkungen auf die Beschäftigung. Es wird unweigerlich den Arbeitnehmern in der Europäischen Union und damit auch in Belgien schaden.

Gemeinsam mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund versucht die CSC, diesen Schaden zu begrenzen:

  • Belgien erhält 300 Mio. Euro aus dem Europäischen Post-Brexit-Fonds, um Schäden  auszugleichen, die Unternehmen und Arbeitnehmern durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entstanden sind.
  • Darüber hinaus sieht das Anfang 2020  verabschiedete Brexit-Gesetz die Möglichkeit einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder einer Arbeitszeitverkürzung in Unternehmen vor, die im Zusammenhang mit dem Brexit einen wirtschaftlichen Schaden erleiden.

Wachsamkeit ist weiterhin geboten!

Mit den Konservativen an der Macht wird sich das Vereinigte Königreich weiterhin entschlossen zeigen. Kaum war die Partnerschaftsvereinbarung unterzeichnet, schlugen sie bereits ein Gesetz zur Änderung der britischen Arbeitszeitgesetzgebung vor. Es handelte sich um eine Errungenschaft nach europäischem Recht und wurde daher durch das Abkommen garantiert.