Streik am 29. März: Zeit für echte Anerkennung

AKTIONÄRE KRIEGEN DIE MILLIARDEN, ARBEITNEHMERINNEN KRIEGEN DAS KLEINGELD
Arbeitnehmer verdienen Respekt:
Heutzutage müssen wir leider feststellen, dass die Beratungen mit den Arbeitgeberverbänden über Ihre Arbeitsbedingungen sehr schwierig geworden sind.
Wir wollen für dieses und nächstes Jahr ein überberufliches Abkommen (ÜBA) abschließen:
- Eine indikative Marge für die Lohnerhöhung. Wir wollen keine Obergrenze mehr.
- Eine Erhöhung des Mindestlohns und der niedrigen Löhne.
- Abkommen, die sich der Problematik des Laufbahnendes stellen.
- Eine Anpassung des Gesetzes über die Lohnnorm aus 1996. Sonst sind reelle Lohnerhöhungen auch in Zukunft unmöglich.
Wie können Sie sich an dem Aktionstag beteiligen? Bleiben Sie zuhause. Auf der Arbeit müssen Sie sich nicht melden.
Wenn Sie an einem Streik während des Aktionstages teilnehmen und Ihren Lohn verlieren, haben Sie Anspruch auf Streikgeld. Diese wird über Ihre Gewerkschaft ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens 6 Monaten Mitglied sind. Nach 3 Monaten Mitgliedschaft haben Sie Anspruch auf die Hälfte des Streikgeldes.
Wenn Sie Vollzeit arbeiten, bekommen Sie 30 Euro pro Tag. Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, bekommen Sie 15 Euro pro Tag.
Laden Sie hier unser Pamphlet in gemeinsamer Gewerkschaftsfront herunter.
Laden Sie den Lohnzeitung. Darin werden alle Dimensionen des Lohnes erläutert: Brutto, Netto, Index, Rolle der sozialen Konzertierung, Bedeutung eines ÜBA usw.
Alle Informationen zur ÜBA finden Sie hier.
Wir zählen auf Sie!