Geburts- oder Vaterschaftsurlaub
Ab dem 1. Januar 2023 haben die Väter Anrecht auf 20 Tage Geburtsurlaub
Wissenswertes zum Geburtsurlaub
Ihre Frau oder Partnerin hat gerade entbunden? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf 20 Urlaubstage nach der Geburt Ihres Kindes. Jeder Arbeitnehmer kann dieses Recht beanspruchen, sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte. Zuvor wurde dieser Geburtsurlaub als Vaterschaftsurlaub bezeichnet.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie man diesen Urlaub beantragt, wie man ihn nutzen kann und welchen Einfluss er auf Ihren Lohn hat.
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Bedingungen, Dauer und Form des Geburtsurlaubs
Als Vater oder Ehegatte der Mutter haben Sie seit Beginn des Jahres 2023 Anspruch auf 20 Tage Geburtsurlaub.
- Sie können diese Tage frei innerhalb von vier Monaten nach der Geburt nehmen. Sie sind aber nicht verpflichtet, diese 20 Tage zu nehmen.
- Sie müssen auch nicht die 20 Tage auf einmal nehmen. Sie können diese auf die vier Monate nach der Geburt verteilen. Der Tag der Geburt gilt als erster Tag dieser vier Monate.
- Jeder Arbeitnehmer darf dieses Recht nutzen, sowohl Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte. Diese Maßnahme gilt auch für Selbstständige.
Achtung: Ihr Kind wurde vor dem 1. Januar 2023 geboren? In diesem Fall gilt die vorherige Regelung und Sie haben Anrecht auf 15 Tage Geburtsurlaub.
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Wie stellt man den Antrag auf Geburtsurlaub?
Sie müssen bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Geburtsurlaub stellen. Sie müssen ihn zuerst über Ihre Situation informieren. Wenn der Name des Vaters oder des Co-Elternteils auf der Geburtsurkunde erscheint, reicht dieses Dokument um den Antrag zu stellen.
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Lohn und Entschädigung im Falle des Geburtsurlaubs
In den ersten drei Tagen wird Ihr voller Lohn vom Arbeitgeber bezahlt. Für die anderen Tage erhalten Sie eine Entschädigung von der Krankenkasse. Diese Entschädigung entspricht 82 % Ihres maximalen Bruttolohnes.
Um diese Vorteile zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die meisten Krankenkassen haben dafür Standardformulare. Ihre Krankenkasse kontaktiert dann Ihren Arbeitgeber, um die richtigen Lohninformationen zu erhalten.
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Bin ich während des Geburtsurlaubs gegen Kündigung geschützt?
Wenn Sie Ihr Recht auf Geburtsurlaub geltend machen, sind Sie vor Kündigung geschützt.
Ihr Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag während einer Periode, die zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Geburtsurlaubs beginnt und drei Monate nach dieser Benachrichtigung endet, nicht einseitig beenden, es sei denn aus einem Grund, der nichts mit dem Geburtsurlaub zu tun hat.
Der Geburtsurlaub darf auch kein Grund dafür sein, Ihren Vertrag nicht zu erneuern, zum Beispiel im Falle der Interimarbeit.
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