Mutterschaft, Geburt, Adoption

Sie sind schwanger oder Sie adoptieren ein Kind? Für Sie beginnt eine fesselnde Zeit. Denken Sie daran Ihre Rechte zu überprüfen!
Als schwangere Frau genießen Sie zum Beispiel Kündigungsschutz und Sie dürfen weder nachts arbeiten noch Überstunden machen. Darüber hinaus haben Sie Anrecht auf einen Mutterschaftsurlaub. Nach der Geburt Ihres Kindes kann Ihr Partner einen Vaterschaftsurlaub nehmen. Sollten Sie ein Kind adoptieren, haben Sie Anrecht auf Adoptionsurlaub.
Die Broschüre Arbeit und Familie erklärt die Regelung über den Mutterschaftsschutz und informiert Sie über Ihre Rechte vor, während und nach Ihrer Schwangerschaft.
Die Broschüre Zeitkredit, Ausgabe 2020 enthält detaillierte Informationen über die Regelung des Zeitkredits und die verschiedenen Möglichkeiten, die die thematischen Urlaube bieten.
Wir wünschen Ihnen viel Glück und Freude mit Ihrem Kind!
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