Urlaub aus zwingenden Gründen
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Dauer, Form und Bedingungen des Urlaubs aus zwingenden Gründen
Der Urlaub aus zwingenden Gründen ermöglicht es, die für die Bewältigung eines auftretenden Problems notwendige Zeit der Arbeit fernzubleiben. Dieser Urlaub ist aber begrenzt.
Die maximale Begrenzung hängt von Ihrem Arbeitssystem ab:
- Eine Vollzeitbeschäftigung erteilt Anrecht auf das Maximum von 10 Kalendertagen Urlaub aus zwingenden Gründen;
- Eine Teilzeitbeschäftigung erteilt Anrecht auf den entsprechenden proportionalen Teil dieser 10 Kalendertage.
Unter einem zwingenden Grund versteht man jedes unvorhersehbare und von der Arbeit unabhängige Ereignis, das die dringende Intervention des Arbeitnehmers erfordert.
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Beispiele von zwingenden Gründen:
- Krankheit, Unfall oder Hospitalisierung eines Mitbewohners oder eines allein lebenden Familienmitgliedes;
- Schäden an der Wohnung infolge eines Brandes, eines Einbruchs oder einer Naturkatastrophe;
- Vorladung zu einer Anhörung als eine der betroffenen Parteien;
- Jedes Ereignis, das im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber als zwingender Grund betrachtet wird.
- Pflegeurlaub von kurzer Dauer für die persönliche Pflege oder die Unterstützung eines Nahestehenden, der aus einem schweren medizinischen Grund Pflege oder Unterstützung benötigt.
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Wie stellt man den Antrag?
Der Arbeitgeber sollte im Voraus benachrichtigt werden, oder falls dies nicht möglich ist, innerhalb kürzester Zeit.
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Lohn und Entschädigung
Der Urlaub aus zwingenden Gründen wird nicht bezahlt, darf aber auch nicht zur Reduzierung Ihrer Jahresendprämie oder jedes anderen Vorteils, das durch ein KAA gewährt wird, führen.
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Was ist der Kurzzeitpflegeurlaub?
Ab dem 10. November 2022 können Sie Kurzzeitpflegeurlaub nehmen. Dies ist eine Form des familiären Urlaubs, die Ihnen nicht verweigert werden kann. Es handelt sich um maximal 5 Tage / Kalenderjahr, die der Arbeitnehmer für die persönliche Pflege oder Unterstützung eines nahestehenden Menschen in Anspruch nehmen kann, der aus einem schwerwiegenden medizinischen Grund Pflege oder Unterstützung benötigt.
IN WELCHEN SITUATIONEN?Kurzzeitpflegeurlaub kann ausschließlich in Anspruch genommen werden
- für die persönliche Pflege oder Betreuung eines Haushaltsmitgliedes oder eines Familienmitgliedes (Ehegatte oder Lebensgefährte oder Eltern des Arbeitnehmers bis zum ersten Grad)
- die aus einem schwerwiegenden medizinischen Grund (vom behandelnden Arzt beurteilt)
- erhebliche Pflege oder Unterstützung benötigt.
FÜR WELCHEN ZEITRAUM?Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 5 verschiedene Arbeitstage Kurzurlaub pro Kalenderjahr. Achtung: Dieses 5-Tage-Guthaben wird von der Gesamtzahl der Urlaubstage aus zwingenden Gründen abgezogen.
LOHNANSPRUCH?Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie für den Urlaub aus zwingenden Gründen. Der Urlaub ist grundsätzlich unbezahlt, es sei denn, der Anspruch wird durch ein kollektives Arbeitsabkommen festgelegt.
WIE STELLE ICH DEN ANTRAG?Der Urlaub muss im Voraus beim Arbeitgeber angefordert werden (keine feste Mindestfrist, kein bestimmtes Verfahren) und es muss so schnell wie möglich eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden (schwerwiegender medizinischer Grund). Die Art des medizinischen Grundes muss nicht erwähnt werden!
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