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Welche Arbeitszeiten gelten für Homeoffice?

Welche Arbeitszeiten gelten im Homeoffice?

Beim Homeoffice unterscheidet man zwei wichtige Punkte:

Registrierung der Arbeitsstunden

Beim Homeoffice gelten nicht immer die normalen Arbeitszeiten. Die Arbeitnehmer im Homeoffice können ihre Arbeitszeiten selbst organisieren. Wenn aber keine Arbeitszeiten angegeben werden, besteht für keine der beiden Vertragsparteien Klarheit darüber, wann die Arbeit beginnt oder endet.  

Was strukturelles Homeoffice betrifft, vermerkt das KAA Nr. 85, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice die Organisation seiner Arbeit im Rahmen der im Unternehmen geltenden Arbeitszeiten verwaltet. Das bedeutet, dass er seine Tage organisiert. Es kann jedoch ein fester Zeitraum festgelegt werden, in dem der Arbeitnehmer im Homeoffice erreichbar sein muss. Der Rest des Tages bleibt flexibel. Das Gleiche sieht auch die Gesetzgebung für gelegentliches Homeoffice vor.  

Die Erreichbarkeit der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber

Um das Recht der Arbeitnehmer im Homeoffice auf Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu wahren, wird empfohlen:

  • in der (individuellen oder kollektiven) Homeofficevereinbarung zu vermerken, ob ein fester Zeitplan gilt oder nicht. Ist dies der Fall und die Arbeitszeit wird überschritten, gilt die Überstundenregelung. Die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden ist daher sehr wichtig. Die tatsächliche Arbeitszeit muss sichtbar gemacht werden, damit sie in den Konzertierungsgremien überwacht und bewertet werden kann.
  • Was die Erreichbarkeit betrifft, so müssen die Dinge auch klar sein: die Tageszeiten angeben, in denen ein Arbeitnehmer erreichbar sein muss (nicht 8 Stunden am Tag, aber man kann sich zum Beispiel einen Zeitraum von 4-5 Stunden vorstellen, in denen der Arbeitnehmer erreichbar sein muss).

 

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