Ihre Rechte 
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Wer zahlt die Kosten?

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir bestimmte Homeoffice-Kosten zurückzuerstatten?

Im Rahmen des strukturellen Homeoffice muss der Arbeitgeber die für Homeoffice notwendige Ausstattung bereitstellen, installieren und warten. Er trägt die mit dem Homeoffice verbundenen Anschluss- und Kommunikationskosten. Nutzt der Arbeitnehmer seine eigenen Geräte, trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Installation von Computerprogrammen, die laufenden Kosten sowie die Kosten für Abschreibung und Wartung. Hinsichtlich der sonstigen Kosten besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zu intervenieren.

Auf der Grundlage verschiedener Beschlüsse des FÖD Finanzen erlaubt das LSS (Landesamt für Soziale Sicherheit) dem Arbeitgeber die Zahlung einer Entschädigung für Bürokosten (Kosten für die Einrichtung eines Büros, Heizung, Strom, Wartung, kleine Büroausstattung usw.) bis zu einem Höchstbetrag von 140,15 Euro.  

Hinzu können folgende pauschale Beträge gezahlt werden:

  • 20 €/Monat für die berufliche Nutzung des eigenen Informatiksystems (PC oder Laptop, Drucker, ...) oder 10 Euro maximum/Monat zur beruflichen Benutzung eines zweiten Bildschirms, eines persönlichen Druckers oder Scanners, wenn der Arbeitnehmer einen PC von seinem Arbeitgeber erhalten hat (5 € pro Element, während maximal 3 Jahren).
  • 20 €/Monat für die berufliche Nutzung des Internetanschlusses

Achtung: Diese Informationen betreffen nur das strukturelle Homeoffice. im Falle des gelegentlichen Homeoffice ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, bestimmte Kosten zu übernehmen. Unterschied zwischen strukturellem und gelegentlichen Homeoffice.



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