Ihre Rechte 
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Geburts- oder Vaterschaftsurlaub

Ab dem 1. Januar 2023 haben die Väter Anrecht auf 20 Tage Geburtsurlaub

Wissenswertes zum Geburtsurlaub

Ihre Frau oder Partnerin hat gerade entbunden? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf 20 Urlaubstage nach der Geburt Ihres Kindes. Jeder Arbeitnehmer kann dieses Recht beanspruchen, sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte. Zuvor wurde dieser Geburtsurlaub als Vaterschaftsurlaub bezeichnet.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie man diesen Urlaub beantragt, wie man ihn nutzen kann und welchen Einfluss er auf Ihren Lohn hat. 

 

 

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Die CSC hilft Ihnen bei Ihrem Vorhaben und erklärt Ihnen alles, was es zu diesem Thema zu wissen gibt.

Lesen Sie unsere Broschüre "Eltern werden: Ihre Rechte"