Ihre Rechte 
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Ob mit oder ohne neuem Job, die soziale Sicherheit steht Ihnen zur Seite!

Eine Entschädigung als Lohnersatz

Jeder Arbeitnehmer kann seinen Job verlieren und nach einer Entlassung arbeitslos werden. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Ihr Unternehmen eine Umstrukturierung durchläuft oder Konkurs anmeldet. In diesem Fall haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld anstelle Ihres Lohnes.

Wenn Sie nach Abschluss ihres Studiums nicht direkt eine Arbeit finden, können Sie - nach Ihrem Praktikum zur beruflichen Eingliederung - eine Eingliederungsbeihilfe erhalten.

Sie können auch teilzeitbeschäftigt sein oder vorübergehend arbeitslos werden. Auch in diesen Fällen erhalten Sie Arbeitslosengeld, um Ihren Lohn zu ergänzen oder zu ersetzen.

Die Kaufkraft wahren

Während der Corona-Krise wurden monatlich rund 1.200.000 befristete Arbeitslosenentschädigungen (Kurzarbeit) gezahlt. Auf Druck der CSC, unter anderen, wurde das Verfahren der Kurzarbeit vereinfacht, die Bedingungen gelockert und ein zusätzliches Arbeitslosengeld pro Tag gewährt.

Ohne diese Leistungen wären Tausende von Menschen und Familien ohne jegliche Form des Einkommens geblieben. Sie haben es den Arbeitgebern auch ermöglicht, sich die Zeit zu nehmen, die sie brauchen, um die Krise zu bewältigen.

Diese Entschädigungen sind unerlässlich, um die Kaufkraft zu sichern und die Wirtschaft in Krisenzeiten am Laufen zu halten! Und wenn sie bezahlt werden können, dann deshalb, weil die soziale Sicherheit das vorsieht. Deshalb verdient sie es, geschützt und gestärkt zu werden!

Das ist die soziale Sicherheit.

Die Arbeitslosigkeit ist einer der sieben Bereiche der sozialen Sicherheit, die auch das Gesundheitswesen, das Kranken- und Invalidengeld, die Rente, die Arbeitsunfallversicherung, die Berufskrankheiten und das Kindergeld abdeckt.

Das Landesamt für Arbeit und Beschäftigung (LfA) sorgt für die Organisation der Arbeitslosenversicherung. Die Gewerkschaften und die Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen (HfA/Capac) kümmern sich um die konkrete Bearbeitung und Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung. Weitere Informationen: Wer zahlt das Arbeitslosengeld?

Im Jahr 2018 wurde ein Budget von 22,56 Milliarden Euro dafür bereitgestellt.

Die Menschen begleiten, eine umfassende Kaufkraft garantieren, auch in Krisenzeiten: Das ist nur möglich, wenn wir ein solides System der sozialen Sicherheit haben. Deshalb verteidigen wir sie jeden Tag!