Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Ich werde Mitglied

Finanzierung der CSC

Die CSC ist ein unabhängiges Gremium, das sich weitgehend aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Jeder Arbeitnehmer, der sich einer Gewerkschaft anschließt, zahlt Beiträge. Die meisten Mitglieder zahlen ihre Beiträge per Domizilierung oder durch einen Abzug vom Lohn (an der Quelle). Sie können sich in einem CSC-Dienstleistungszentrum Ihres Bezirksverbandes (Ihres Wohnortes) als Mitglied eintragen lassen. Nur das Lehrpersonal und eine bestimmte Anzahl Mitglieder der öffentlichen Dienste zahlen ihre Beiträge direkt an die Berufszentrale.  

Mitgliedsbeitrag

Die Beiträge werden nach einem Verteilerschlüssel aufgeteilt zwischen dem Gesamtverband, dem Bezirksverband und der Berufszentrale des Mitglieds und ermöglicht die Bezahlung der Funktionskosten und des Personals. Ein Teil des Beitrags wird verschiedenen Haushaltsposten zugewiesen wie : 

  • Die zentrale Streikkasse
  • Der Bau-Fonds
  • Der Informatik-Fonds
  • Der Schulungsfonds
  • Die Publikationen für die Mitglieder, wie z.B. CSC-Info
  • Die Domizilierungskosten
  • Der Treuefonds
  • Der Beitrag an Beweging.net
  • Der Beitrag an Weltsolidarität

Wir gewähren unseren Mitgliedern gewisse Vorteile: Was erhalten Sie als Gegenleistung für Ihren Beitrag?  

Andere finanzielle Einkünfte

Neben den Mitgliedsbeiträgen – die die Haupteinnahmequelle für die gewerkschaftlichen Aktivitäten darstellen – bezieht die CSC ihre Einkünfte aus diversen Quellen: 

  • Die CSC erhält staatliche Zuschüsse für bestimmte ihrer gewerkschaftlichen Aktivitäten (zum Beispiel die ständige Weiterbildung, die internationale Kooperation, usw.). Diese Zuschüsse bleiben aber sehr begrenzt, was seitens der CSC ausdrücklich beabsichtigt ist, weil sie so unabhängig wie möglich von der öffentlichen Hand bleiben will. 
  • Die Sitzungsgelder, die die CSC-Sekretäre für ihre Mandate in verschiedenen Verwaltungsräten und paritätischen Konzertierungsorganen erhalten, bilden ebenfalls eine Einnahmequelle. Die Regelung besagt, dass die CSC-Vertreter ihre Sitzungsgelder an die CSC überweisen.  
  • Die Erträge aus Kapitalanlagen gehören ebenfalls zu den Einnahmequellen der CSC. 

Getrennte Buchführung für den Arbeitslosendienst

Zur Deckung der entstehenden Kosten ihrer Tätigkeit als Zahlstelle des Arbeitslosengeldes erhält die CSC einen administrativen Ausgleich vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LFA). Neben dieser administrativen Entschädigung wird der CSC für diese Verwaltungsaufgaben eine proportional zur Anzahl Dossiers berechnete Zulage gewährt. Die FGTB, die CGSLB und die CAPAC erhalten ebenfalls eine solche Vergütung proportional zu ihrem „Marktanteil“. 

Für ihre Tätigkeit als Zahlstelle führt die CSC eine von ihren gewerkschaftlichen Aktivitäten vollständig getrennte Buchführung. Diese untersteht zunächst einer internen Kontrolle bevor sie anschließend von den Kontrolleuren des LFA geprüft wird. Diese Buchführung untersteht zudem der Kontrolle des Rechnungshofes. Zu guter Letzt erstellt das LFA eine Vergleichsanalyse der Jahresergebnisse aller Zahlstellen und legt der Regierung einen detaillierten Bericht vor. 


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