United Freelancers
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Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Arbeitslos und selbstständig

Gut zu wissen: Unter gewissen Umständen haben Sie Anrecht auf Arbeitslosengeld als selbstständiger Arbeitnehmer!

Grundsätzlich haben Sie als Selbstständiger keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es gibt jedoch einige Ausnahmen; Manchmal können Sie eine Zulage erhalten. Es ist wichtig zu wissen, wann dies der Fall ist. Wir haben eine Liste für Sie zusammengestellt!

1. Situation: Sie sind nebenberuflich selbstständig

Sie sind auf nebenberuflich selbstständig, aber Sie werden arbeitslos im Rahmen Ihrer üblichen Arbeit, Sie können Ihr Arbeitslosengeld unter bestimmten strengen Bedingungen behalten.

Es ist wichtig, dass Sie mindestens 3 Monate  beschäftigt waren, bevor Sie Arbeitslosengeld beantragen können. Sie müssen auch Ihre nebenberufliche Aktivität beim LfA angeben. Das LfA kann jedoch Ihr Arbeitslosengeld in Abhängigkeit von dem Einkommen aus Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit kürzen.

2. Situation: Sie starten als Selbstständiger nach einer Periode der Arbeitslosigkeit

Im Rahmen der flämischen Regelung "Springplank naar zelfstandige" (Sprungbrett in die Selbstständigkeit) können Sie Ihr volles Eingliederungs- oder Arbeitslosengeld mit Ihrer Tätigkeit als Selbständiger während 12 Monaten kombinieren:

  • Um Ihre Entschädigungen behalten zu können, müssen Sie dies dem LfA mitteilen und Ihrer Zahlstelle (CSC). Nutzen Sie dazu das Formular "Meldung einer Nebentätigkeit“ (C1C)
  • Sie behalten Ihren Arbeitslosenstatus und müssen als Arbeitsuchender eingetragen und für den Arbeitsmarkt verfügbar sein.

3. Situation: Sie waren arbeitslos, bevor Sie eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben

Sie waren zuvor als Arbeitnehmer oder Beamter tätig; wenn Sie entlassen wurden und dann als Selbstständiger zu arbeiten begonnen haben, kann Ihr Anspruch auf eine Entschädigung wieder eröffnet werden.

Bedingungen

  • Sie wurden vor weniger als 15 Jahren als Arbeitnehmer oder Beamter entlassen.
  • Sie müssen seit mindestens 6 Monaten selbstständig sein.

Gut zu wissen

Sie können kein Arbeitslosengeld zwischen zwei bezahlten "Verträgen" erhalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie laufende Aufträge haben und sich immer wieder selbstständig machen, sollten Sie in Betracht ziehen, über Organisationen wie Smart oder Tentoo zu arbeiten.

In diesem Fall arbeiten Sie als Freiberufler, haben aber den Status eines Arbeitnehmers. Auf diese Weise behalten Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit zwischen den verschiedenen Verträgen.

Wenn Sie arbeitslos sind oder weniger Aufträge erhalten, hilft Ihnen unser United Freelancers-Dienst, die beste Option für Selbstständige zu finden, ohne Ihr soziales Sicherheitsnetz zu verlieren!

Benötigen Sie Hilfe oder Tipps?

Kontaktieren Sie unseren United Freelancer's helpdesk!

✉️ unitedfreelancers@acv-csc.be

📞 02 244 31 00

  • montags und mittwochs zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr
  • dienstags und donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie noch nicht Mitglied geworden sind, können Sie uns kontaktieren! Gemeinsam prüfen wir Ihr Dossier!