United Freelancers
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Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Ende der selbstständigen Tätigkeit: Überbrückungsrecht

Was ist das « Überbrückungsrecht » ?

Seit 2016 können Sie, wenn Sie selbstständig sind und kein Einkommen haben, das Überbrückungsrecht beantragen. Für mindestens 12 Monate oder 4 Trimester können Sie:

  • eine monatliche Zulage erhalten, die als finanzielle Beihilfe bezeichnet wird;
  • von Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden;
  • Ihre Rechte bei der Krankenkasse wahren;
  • weiterhin Familienzulagen erhalten.

Gut zu wissen 

  • Sie erhalten eine monatliche finanzielle Beihilfe in Höhe der Mindestrente eines Selbstständigen.
  • Seit 2019 verdoppelt sich das Überbrückungsrecht für Selbstständige, die seit mindestens 15 Jahren in die Sozialversicherung eingezahlt haben.
  • Sie können das Überbrückungsrecht zu verschiedenen Zeitpunkten Ihrer Karriere nutzen, aber die Dauer bleibt gleich: 12 Monate oder 24, wenn Sie seit mehr als 15 Jahren selbstständig sind.
  • Die Periode, in der Sie das Überbrückungsrecht beanspruchen, zählt nicht für die Berechnung Ihrer Rente als Selbstständiger.

Gesundheitskrise: spezifische Formen 

Während der Gesundheitskrise gewähren die flämischen Behörden bestimmte Formen von Überbrückungsrechten:

  • Doppeltes Corona-Übergangsrecht. 
  • Krisenübergangsrecht/Umsatzrückgang.
  • Krisenübergangsrecht/Quarantäne/Kinderbetreuung.

Wer kann das Überbrückungsrecht beanspruchen? 

Sie können das Überbrückungsrecht als Selbstständiger, Helfer oder mitarbeitender Ehepartner nutzen, wenn:

  • unvorhergesehene und unfreiwillige Umstände Sie zwingen, Ihre Selbstständigkeit zu beenden;
  • Sie sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und daher offiziell alle selbstständigen Tätigkeiten einstellen müssen;
  • Sie haben im Rahmen einer kollektiven Schuldenregelung eine gütliche Einigung erwirkt.

Wenn Ihr Unternehmen in Konkurs gegangen ist, können auch Manager, Geschäftsführer und aktive Partner das Überbrückungsrecht nutzen.

Bedingungen für die Inanspruchnahme des Überbrückungsrechts 

Sie haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, wenn:

  • Sie vollzeitig selbstständig waren und in den 4 Quartalen vor dem Antrag Sozialbeiträge gezahlt haben;
  • Sie in den 16 Quartalen vor der Antragstellung mindestens 4 Quartale lang vorläufige Sozialbeiträge entrichtet haben;
  • Sie keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen und keinen Anspruch auf ein Ersatzeinkommen haben;
  • Ihr Hauptwohnsitz in Belgien ist;
  • Sie nicht wegen einer "betrügerischen Insolvenz" des Unternehmens strafrechtlich verurteilt wurden.

Wie beantrage ich das Überbrückungsrecht?

Über Ihre Sozialversicherungskasse! Sie können ein Antragsformular bei Ihrer Kasse erhalten und weitere Informationen darüber erhalten, wie Sie Ihren Antrag einreichen können.

Vergessen Sie nicht die Frist! Sie können Ihren Antrag bis zu zwei Quartale nach Beendigung Ihrer Tätigkeit einreichen.

Benötigen Sie Hilfe oder Tipps?

Kontaktieren Sie unseren United Freelancer's helpdesk!

✉️ unitedfreelancers@acv-csc.be

📞 02 244 31 00

  • montags und mittwochs zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr
  • dienstags und donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie noch nicht Mitglied sind, können Sie uns kontaktieren! Wir werden gemeinsam Ihr Dossier prüfen!