Niederlande
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Ich lebe in Belgien und arbeite in den Niederlanden als Selbstständige(r)
Anders als in Belgien gibt es in den Niederlanden kein separates Sozialversicherungssystem für Selbstständige. Selbstständige sind durch das niederländische "Volksverzekeringen" und das Zorgverzekeringswet (Krankenversicherungsgesetz) abgesichert. Ein Selbstständiger kann sich freiwillig in Angelegenheiten versichern, die in die Sozialversicherung der Arbeitnehmer (Werknemersverzekeringen) fallen.
Welche Verfahren sind einzuhalten?
Meldepflicht WagwEU (Gesetz über die Arbeitsbedingungen der innerhalb der Europäischen Union entsandten Arbeitnehmer): ausländische Arbeitgeber und Selbstständige, die eine vorübergehende Tätigkeit in den Niederlanden durchführen.
Seit dem 1. März 2020 sind arbeitslose Selbstständige, die in bestimmten Branchen tätig sind, verpflichtet, sich am Online-Schalter für ausländische Arbeitskräfte (postedworkers.nl) zu registrieren.
Diese Arbeitnehmer müssen sich anmelden, bevor sie ihre Tätigkeit in den Niederlanden aufnehmen.
Es handelt sich um folgende Sektoren:
- Konstruktion
- Reinigung
- Lebensmittelindustrie
- Metall
- Gesundheitsfürsorge
- Fensterreinigung
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Für den Verkehrssektor gelten zusätzliche Regeln.
Für Dienstleister, die häufiger in den Niederlanden arbeiten, ist die Pflicht zur Meldung als Selbstständige ohne Personal auf einmal im Jahr beschränkt, wenn sie nicht mehr als 100 km von der niederländischen Grenze entfernt ansässig sind.
Covid-19: Tozo-System
In Belgien kennen wir den Mechanismus des "Überbrückungsrechts" zugunsten von Selbstständigen. In den Niederlanden ist die Rede von der "Tijdelijke overbruggingsregeling zelfstandig ondernemers" (Tozo), also einer Art "befristetem Überbrückungsrecht für Selbstständige".
Das Tozo-System besteht aus zwei Teilen:
- Eine zusätzliche Zulage, die es Selbstständigen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn ihr Einkommen aufgrund der COVID-19-Krise unter dem Existenzminimum liegt;
- Ein Darlehen zur Sicherung des Betriebskapitals, um die durch die COVID-19-Krise verursachten Liquiditätsprobleme bewältigen zu können.
Tozo-Anträge müssen online bei der Gemeinde eingereicht werden, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Niederländische Staatsbürger, die in Belgien wohnen und ein in den Niederlanden ansässiges Unternehmen besitzen, können einen Kredit beantragen, jedoch keine Entschädigung zur Sicherung ihres Unterhalts.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der www.zzp-nederland.nl -
Ich arbeite in den Niederlanden als Lohnempfänger, kombiniert mit einer zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit in Belgien
Soziale Sicherheit
Es gilt ausschließlich das niederländische Sozialversicherungsrecht. Eine selbständige Erwerbstätigkeit in Belgien muss der niederländischen Sozialversicherung unterliegen, und es müssen keine Beiträge für Selbstständige in Belgien gezahlt werden.
Sobald das LISVS (INASTI) festgestellt hat, dass die niederländischen Gesetzgebung anzuwenden ist, wird ein Antrag an die zuständige Institution in den Niederlanden, die Sociale Verzekeringsbank (SVB), gerichtet. Die SVB stellt dann ein Formular A1 aus, aus dem hervorgeht, dass niederländisches Recht auf die Selbstständigkeit anwendbar ist.
Abhängig von der Höhe Ihres weltweiten Einkommens kann das Einkommen, das Sie aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielen, in den Niederlanden zur Zahlung einer Prämie oder von Beiträgen verpflichtet sein oder nicht. Anders als im belgischen System sind die Beiträge nur bis zu einer bestimmten Obergrenze zu entrichten. Für die "premie volksverzekering" liegt die Obergrenze bei 38.441 € im Jahr 2025, für die "inkomensafhankelijke bijdrage zorgverzekeringswet (ZVW)" bei 75.860 €.
Es ist daher durchaus möglich, dass Sie in den Niederlanden keine Beiträge zu Ihrem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit zahlen müssen. Sie sind jedoch verpflichtet, Ihre belgischen Einkünfte spontan in Ihrer Steuererklärung/"premie volksverzekering"-Erklärung/"inkomensafhankelijke bijdrage ZVW"-Erklärung anzugeben.
Steuern
Einkünfte aus einem selbstständigen Nebenberuf in Belgien führen in den Niederlanden nicht zur Zahlung zusätzlicher Steuern. Es kann jedoch sein, dass Sie in den Niederlanden nicht von bestimmten Abzugsposten profitieren können.
Um beispielsweise Hypothekenzinsen absetzen zu können, verlangen die Niederlande, dass 90 % des weltweiten Einkommens in den Niederlanden besteuert werden. Einkünfte, die als Selbstständige erzielt wurden, werden bei der Ermittlung dieser 90 % berücksichtigt. In Belgien unterliegen die Einkünfte aus einem Einzelunternehmen der Einkommensteuer.
Die tatsächliche Besteuerung hängt von der Höhe des Einkommens ab. Wenn es hoch genug ist, wird es besteuert. Bei der Bestimmung des Steuersatzes spielt natürlich das Nettoeinkommen, das in den Niederlanden als Arbeitnehmer erzielt wird, eine Rolle.
In Belgien unterliegen diese Einkünfte nicht der Einkommensteuer, aber diese Steuerbefreiung wird im Rahmen der " Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt" angewendet, was bedeutet, dass die belgischen Einkünfte mit dem Satz besteuert werden, der anwendbar wäre, wenn alle Einkünfte, d. h. sowohl Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit als auch Einkünfte aus der Nebentätigkeit als Selbstständiger, in Belgien besteuert werden könnten.
Mehr Infos
Konsultieren Sie die Rubrik Grenzgänger oder wenden Sie sich an den Grenzgängerdienst der CSC unter +32 11 30 60 00 oder senden Sie eine E-Mail an Grenswerkers@acv-csc.be.
Frankreich
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Ich lebe in Belgien und arbeite in Frankreich als selbstständiger Unternehmer
Urssaf und selbstständige Unternehmer
Der Selbstständige muss monatlich oder vierteljährlich Beiträge an die Urssaf entrichten.
Anders als in Belgien gibt es in Frankreich kein separates Sozialversicherungssystem für Selbstständige. Sie sind an das allgemeine System gebunden.
Obergrenze für Selbstständige
Die Höchstgrenze, die ein Selbstständiger nicht überschreiten darf, wenn er nicht als Einzelunternehmen gelten möchte, liegt für die Jahre 2023- 2025 bei:
- 188.700 € für den Handel und die Bereitstellung von Wohnraum;
- 77.700 € für die Erbringung von Dienstleistungen und die freien Berufe.
Um sich selbstständig zu machen, reicht eine einfache Online-Registrierung. Um in dieses System einzutreten, muss der Schöpfer einer neuen Aktivität folgende Website aufrufen:
- die Website der Urssaf für liberale Aktivitäten;
- die Website der Handwerkskammer für Handwerker oder die Website von Guichet-entreprises.fr in bestimmten Departements;
- die Website Guichet-entreprises.fr für gewerbliche Tätigkeiten.
Nach der Registrierung teilt das INSEE dem Selbstständigen seine Siret-Nummer mit.
Selbstständige und Mehrwertsteuer
Der Selbstständige profitiert von einer Befreiung von der Mehrwertsteuer, solange er eine bestimmte Umsatzschwelle nicht überschreitet:
- 36.800 € für die Erbringung von Dienstleistungen
- oder 91.900 Euro für Vertriebsaktivitäten
Er berechnet weder die Mehrwertsteuer noch bekommt er sie zurück. Der Selbstständige muss dann auf seinen Rechnungen den Vermerk "Mehrwertsteuer entfällt ... Artikel 293 b CGI" angeben.
Selbstständige und Steuern
Selbstständige müssen je nach Tätigkeitsbereich Einkommensteuer auf ihren Umsatz entweder in Form von BIC (Industrie- und Gewerbegewinn) oder BNC (nichtgewerbliche Gewinne) zahlen.
Die Erklärung erfolgt entweder gleichzeitig mit der Zahlung der Urssaf-Beiträge, monatlich oder vierteljährlich - dies wird dann als Entlastungszahlung bezeichnet, oder über eine spezielle jährliche Erklärung, die Nr. 2042-C-PRO.
Kbis eines Selbstständigen
Selbstständige, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, erhalten ihren Kbis-Auszug nach ihrer Anmeldung per Post. Der Erhalt dieses Dokuments bescheinigt die rechtliche Existenz ihrer Tätigkeit. Diejenigen, die eine nichtkommerzielle Tätigkeit ausüben (insbesondere alle sogenannten intellektuellen Tätigkeiten: Berater, Grafikdesigner usw.), benötigen keinen Kbis-Auszug, um ihre Tätigkeit auszuüben. Selbstständige, die eine handwerkliche Tätigkeit ausüben, erhalten ein weiteres Dokument, den sogenannten D1-Auszug.
Infos und Kontakt
Siehe unsere Rubrik Grenzgänger.
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Ich arbeite in Frankreich als Lohnempfänger, kombiniert mit einer selbstständigen Nebentätigkeit
Soziale Sicherheit
Es gilt die französische Gesetzgebung für die soziale Sicherheit. Die Nebentätigkeit in Belgien unterliegt der französischen Sozialsicherheit, und in Belgien muss kein Beitrag gezahlt werden.
Das LISVS (Inasti) wird feststellen, dass die französische Gesetzgebung angewendet werden muss, und ein Antrag wird an die zuständige Institution in Frankreich, die URSSAF, gerichtet. Letztere stellt das Formular A1 aus, in dem die Anwendbarkeit der französischen Sozialversicherung angegeben ist.
Mitgliedschaft und Zahlung der Mitgliedsbeiträge
Das Solidaritätsprinzip impliziert in Frankreich, dass für jede Einkommensquelle Sozialbeiträge zu entrichten sind. Wenn Sie also mehrere Tätigkeiten ausüben (entlohnt und selbstständig), sind Sie Mitglied und müssen Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen leisten.
Sie müssen also auch dann Sozialversicherungsbeiträge für Ihre selbstständige Tätigkeit als Selbstständiger zahlen, wenn Sie Beiträge leisten und bereits durch Ihre Beschäftigung als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nach den Sätzen berechnet, die auf den von Ihrem Selbstständigen erzielten Umsatz angewendet werden.
Achtung: Sie können Sozialleistungen nur aus dem System Ihrer Haupttätigkeit beantragen, zu dem Sie am meisten beitragen.
Krankenversicherung
Als multiaktive Person werden Ihre Gesundheitskosten durch das System abgedeckt, in dem Sie zu Beginn Ihrer zweiten Aktivität waren.
Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind:
Wenn Sie sich während Ihres Arbeitnehmervertrages selbstständig gemacht haben, sind Sie daher hauptsächlich durch das allgemeine Sozialversicherungssystem abgesichert, das für die Zahlung von Folgendem zuständig ist:
- Ihre Erstattung von Krankheitskosten;
- Ihre Leistungen bei Mutterschaft oder Vaterschaft;
- Die Tagesentschädigungen im Falle der Arbeitsunterbrechung
Steuern
Sie haben zwei Arten von Einkünften und müssen diese logischerweise in ihrer Gesamtheit deklarieren. Sie erscheinen jedoch nicht an der gleichen Stelle in Ihrer Einkommensteuererklärung.
Die Einkünfte, die Sie durch Ihre selbstständige Tätigkeit erzielen
Es handelt sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die Sie in die ergänzende Einkommenserklärung für selbständige Berufe (Formular Nr. 2042 C PRO) eintragen müssen.
Auf die gleiche Weise unterscheidet sich die Art und Weise, wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, je nachdem, ob Sie sich für die Abschlagszahlung der Einkommensteuer entschieden haben oder nicht. Die Art und Weise, wie Sie Ihre Steuerbelastung berechnen und bezahlen, wird in der Tat sehr unterschiedlich sein.
Die entlohnten Einkünfte
Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber gemeldet und erscheinen in der Kategorie "Gehälter und Löhne" Ihrer Steuerabrechnung.
Infos und Kontakt
Siehe unsere Rubrik Grenzgänger.
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