Freudig zur Arbeit gehen, das wünschen wir uns alle… Aber das ist nicht immer so. Man kann in der Tat entlassen werden, einzeln oder kollektiv. Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, kann in Konkurs gehen und seine Pforten schließen. Sie können auch selbst kündigen (demissionieren), zum Beispiel weil Sie anderswo einen besseren Arbeitsplatz gefunden haben.
Wie sind die Regelungen bezüglich der Entlassung und der Demission ? Und bezüglich der Kündigungsfrist?
Seit 2014 gelten neue Regeln für die Kündigungsfristen und den Schutz gegen offensichtlich unvernünftige Entlassungen. Es gibt auch neue Abkommen zum Outplacement. In dieser Rubrik finden Sie zusätzliche Informationen.
- Kündigung
- Kündigungsfrist (aktuelles System, Übergangsregeln)
- Begründung der Entlassung und missbräuchliche Entlassung
- Schwerwiegender Grund
- Kollektiventlassung und Betriebsschließung
- Nicht-Konkurrenzklausel
- Outplacement
In der Rubrik „Arbeitslosigkeit“ dieser Website finden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen bezüglich der Arbeitslosenregelung, der Entschädigung und der Erstellung Ihrer Arbeitslosigkeitsakte.