Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Entlassung und Eigenkündigung

Welche Regelungen sind zu beachten? Und welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

Recht auf Karriereneustart (droit au rebond): Unterstützung bei der Kursänderung unter Bedingungen

Das "Recht auf Karriereneustart“, das am 1. März 2026 in Kraft trat, erlaubt es einigen Arbeitnehmern, ihren Arbeitsplatz freiwillig zu verlassen, während sie vorübergehend  Arbeitslosengeld beziehen, um sich umzuschulen. Seien Sie jedoch vorsichtig, dies ist weder ein automatisches Recht noch für alle zugänglich. Vor allem müssen Sie etwa 10 Jahre gearbeitet haben, dieses Recht nur einmal in Ihrer Karriere nutzen und nach der Kündigung ein strenges LFA-Verfahren einhalten. Zulagen werden für 6 Monate oder sogar 12 Monate im Falle einer Ausbildung in einem Mangelberuf gewährt. Dieses Programm zielt darauf ab, Berufswechsel zu erleichtern, bleibt jedoch eine außergewöhnliche und überwachte Maßnahme.